A7

Seit Beginn der Diskussion um „Stopp-Schilder“ im WWW gegen kinderpornographische Inhalte versuche ich, einen treffenden Vergleich zu finden. Der Folgende passt denke ich ganz gut:

Irgendwo in Kassel verkauft jemand DVDs mit kinderpornographischen Inhalten, die eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen. Die Strafverfolgungsbehörden werden darauf aufmerksam. Sie dursuchen aber nicht die Wohnung des Händlers. Sie beschlagnahmen das angebotene Material nicht.

Stattdessen wird die Autobahnmeisterei damit beauftragt, die Navigationsgeräte aller Autos auf der A7 Richtung Kassel so zu manipulieren, dass niemand zur Adresse des Händlers gelangt . Wer die Adresse ansteuert, wird vom Navi auf einen Parkplatz der Autobahnmeisterei geschickt, wo ein großes „Stopp“-Schild steht.

Wer kein Navi benutzt, sondern eine altmodische Straßenkarte, der fällt durch das Raster. Nach der Logik der Sperrbefürworter geht das so: Wer bei der Adresse des Händlers landet, der hat bewusst und gezielt die Sperre umgangen und ist daher besonders verdächtig, dass er sich illegales Material beschaffen wollte. Ob der Händler möglicherweise in einem Hochhaus mit zig Parteien wohnt, interessiert dabei nicht so unbedingt.

Damit diese Sperren nicht undurchsichtig bleiben, soll die zum Glück jemand kontrollieren. Der Bundesbeauftragte für die Straßenbegrünung darf ein Expertengremium benennen, das mindestens einmal alle drei Monate in Stichproben nachschaut, ob die gesperrten Adressen auch wirklich gesperrt gehören. Findet der Straßenbegrüner zwar doof, weil er von der Thematik berufsbedingt keine Ahnung hat und auch niemanden kennt, der mehr Ahnung hätte, aber ihm bleibt da keine Wahl.

Klingt völlig behämmert? Man ersetze „A7“ mit „Internet“, man ersetze „Autobahnmeisterei“ mit „Internetzugangsanbieter“ und „Navi“ mit „DNS“ – das ist das von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“. Und der Straßenbegrüner ist eigentlich der Datenschützer.

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