Alles, nur nicht der Führerschein!

Für den vorigen Beitrag hatte ich ein wenig zum Thema Halterhaftung recherchiert, weil ich bis heute nicht sicher war, ob es die in Deutschland gibt oder nicht. In Österreich gibt es sie: Wenn dort ein Raser nicht ermittelt werden kann, muss halt im Zweifelsfall der Fahrzeughalter die Strafe begleichen.

Was mir insgesamt recht plausibel erscheint, denn der Fahrzeugbesitzer sollte doch wohl einen Überblick haben, wem er die Schlüssel in die Hand drückt. Dem gegenüber steht der Grundsatz, nur dann eine Strafe zu verhängen, wenn die Schuld (hinreichend) bewiesen ist. Letzteres wird etwa vom Automobilclub von Deutschland vertreten. Ich habe für beide Standpunkte Verständnis.

Gar kein Verständnis habe ich für einige Beiträge, über die ich bei der Recherche gestolpert bin:

Dass man versucht, Strafminderung herauszuholen, ist ja okay. Aber Argumente der Sorte „passiert halt wenn man unkonzentriert rumfährt und von unbeschränkt in eine 100er zone einfährt ohne es zu merken“, „würde dann halt ohne lappen fahren ganz ehrlich“ oder „bei so nem bild seh ich nicht ein, da als sünder überführt zu werden, das will ich einfach nicht wahr haben, eben halt auch weil ich den führerschein nicht einfach so entbehren kann wie früher“ lassen bei mir tatsächlich Begehrlichkeiten nach lebenslangem Fahrverbot unter Androhung von Freiheitsentzug bei Zuwiderhandlung aufkommen.

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