Von Stahltüren und offenen Fenstern

Mein erster Beitrag zum Thema Nacktscanner liegt noch als Rohfassung in der virtuellen Schublade, da kommt das ARD-Magazin Kontraste  zur Hilfe: Datenklau per Funk – Sicherheitsrisiko an deutschen Flughäfen.

Klingt wie der Vergleich mit einer mehrfach gesicherten Stahltür, neben der ein offenes Fenster in den gleichen Raum führt.

Alles, nur nicht der Führerschein!

Für den vorigen Beitrag hatte ich ein wenig zum Thema Halterhaftung recherchiert, weil ich bis heute nicht sicher war, ob es die in Deutschland gibt oder nicht. In Österreich gibt es sie: Wenn dort ein Raser nicht ermittelt werden kann, muss halt im Zweifelsfall der Fahrzeughalter die Strafe begleichen.

Was mir insgesamt recht plausibel erscheint, denn der Fahrzeugbesitzer sollte doch wohl einen Überblick haben, wem er die Schlüssel in die Hand drückt. Dem gegenüber steht der Grundsatz, nur dann eine Strafe zu verhängen, wenn die Schuld (hinreichend) bewiesen ist. Letzteres wird etwa vom Automobilclub von Deutschland vertreten. Ich habe für beide Standpunkte Verständnis.

Gar kein Verständnis habe ich für einige Beiträge, über die ich bei der Recherche gestolpert bin:

Dass man versucht, Strafminderung herauszuholen, ist ja okay. Aber Argumente der Sorte „passiert halt wenn man unkonzentriert rumfährt und von unbeschränkt in eine 100er zone einfährt ohne es zu merken“, „würde dann halt ohne lappen fahren ganz ehrlich“ oder „bei so nem bild seh ich nicht ein, da als sünder überführt zu werden, das will ich einfach nicht wahr haben, eben halt auch weil ich den führerschein nicht einfach so entbehren kann wie früher“ lassen bei mir tatsächlich Begehrlichkeiten nach lebenslangem Fahrverbot unter Androhung von Freiheitsentzug bei Zuwiderhandlung aufkommen.

Schuldfrage

Wer trägt eigentlich die Schuld (und die Verantwortung) beim unberechtigten Download aus dem Internet? Im Zweifelsfall der Anschlussinhaber. Das hat u.a. das Oberlandesgericht Köln kürzlich entschieden, nachzulesen etwa bei Internet-Law, im law blog und bei heise. Das nennt sich Haftung und bedeutet, dass nunmal irgendwer die Suppe auslöffeln muss. Der Anschlussinhaber müsste schon beweisen, dass er alles Erdenkliche getan hat, um eine Rechtsverletzung  zu vermeiden, wenn er unbeschadet aus der Nummer rauskommen will.

Wer trägt eigentlich die Schuld (und die Verantwortung) , wenn ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird? Im Zweifelsfall niemand. Das nennt sich Halterhaftung und ist in Deutschland nicht vorgesehen. Bei Verkehrsverstößen muss nämlich der Fahrzeughalter gar nichts beweisen. Im Gegenteil muss dem tatsächlichen Rechtsverletzer (also dem Fahrer) nachgewiesen werden, dass er es auch wirklich war. Gelingt das nicht, kommt der Fahrzeughalter mit Verwaltungskosten davon, nur in krassen oder wiederholten Fällen muss er dann gegebenenfalls mal ein Fahrtenbuch führen.

Nun gibt es auch auf der Datenautobahn Unfälle, aber die haben selten mit zu hoher Geschwindigkeit zu tun und meines Wissens wurde dabei noch kein Mensch überfahren. Ich frage mich, wie lange es noch dauert, bis die Innen- und Verkehrsexperten fordern, deutsche Autobahnen dürften keine „rechtsfreien Räume“ sein.

Y2K10-Bug

Na, das fängt ja gut an. Erst streiken zahlreiche EC- und Kreditkarten. Meine zum Glück nicht, jedenfalls musste ich beim ersten Einkauf dieses Jahr nur einmal den Zahlvorgang wiederholen (ob ich auch zweimal für den selben Einkauf bezahlt habe, muss ich noch nachschauen).

Als nächstes stellt sich ein Server, auf dem eine meiner Webseiten liegt, tot. Wie sich herausstellt, gab es Rechnungsprobleme mit dem Mieter des Servers. Den Mieter halte ich aber in dieser Hinsicht für äußerst zuverlässig. Was nun genau das Problem war, weiß ich nicht. Nur, dass Strato als Hoster offenbar erst den Server abklemmt und dann Fragen stellt.

Nachdem das gute Stück nach zwei Tagen Erholungspause endlich wieder online war, war die darauf gelagerte Webseite schon wieder nicht erreichbar. Diesmal lag es aber nicht am Server, sondern daran, dass die zugehörige Domain – wie auch verschiedene andere beruflich und privat genutzte Domains – bei Schlund Technologies gehostet ist und deren Nameserver ns9.schlundtech.de und ns10.schlundtech.de verwendet, die heute am frühen Nachmittag beide den Dienst quittierten. Schien es anfangs noch, dass die Damen und Herren von Schlund Technologies mit Sitz in Regensburg den Feiertag nutzen, um das Telefon zu ignorieren und den Servern die ebenfalls wohlverdiente Ruhepause zu gönnen, mehrten sich später am Nachmittag die Berichte, dass speziell die Nameserver von Schlund Technologies gerade Opfer eines großen DDOS waren und somit eher das Gegenteil einer Ruhepause hatten, was wohl auch für verschiedene Techniker gegolten haben dürfte. Erst später am Abend scheint sich die Lage normalisiert zu haben.

Daraus lernt man natürlich, einen solchen Single Point of Failure  abzuschaffen, da in meinem Fall ca. 40 Domains auf vier Servern betroffen waren, die sich heute Nachmittag gelangweilt haben dürften, weil einfach keine Besucher vorbei kamen. Also steht jetzt erstmal DNS-Lektüre auf dem Plan.

Wie eingangs gesagt fängt das Jahr(zehnt) ja richtig glänzend an.

Demokratische Inkonsequenz

Es geht, wie könnte es dieser Tage anders sein, um das Schweizer Minarett-Verbot. Ich habe davon bislang nur Bruchstücke mitbekommen, es kann also gut sein, dass mir ganz wesentliche Informationen fehlen. Ich fasse also, damit wir uns hier nicht missverstehen, einfach mal meine Wahrnehmung zusammen:

  • In der Schweiz gab es einen Volksentscheid mit der Frage „Soll der Bau von Minaretten in der Schweiz erlaubt bleiben“?
  • Dieser Volksentscheid kam zu dem Ergebnis „Nein, das soll nicht erlaubt bleiben“

Ich nehme an, dass für das erfolgreiche Einreichen eines Volksentscheides in der Schweiz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen. Dass der Inhalt und das Ziel des Plebiszites mit der Verfassung konform gehen etwa. Oder dass das Thema ausreichend relevant ist (dass also nicht das ganze Land zu Abstimmungen über regionale oder lokale Belange genötigt wird).
Und für den Erfolg des Entscheides ist es ja vermutlich auch notwendig, dass nicht nur eine Mehrheit zu Stande kommt, sondern dass auch eine Mindestmenge an Abstimmungsberechtigten überhaupt an der Abstimmung teilnimmt. Wäre ja blöd, wenn man möglichst versteckt einen Volksentscheid ausruft, dann mit 2.500 Leuten zur Wahl geht, von denen fast jeder mit „Ja“ stimmt, und wenn man dann ein Ergebnis mit über 90% Pro-Stimmen verkündet. Damit ein solcher Volksentscheid überhaupt gültig ist, müssen ja vermutlich mindestens x% der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen (ich würde für X keinen Wert unter 50 akzeptieren. Keine Ahnung, wie die Schweizer das handhaben).

Wenn ich also meine Wahrnehmung und meine Annahmen zusammenwerfe, dann kommt dabei heraus: Das Volk hat mehrheitlich entschieden, dass in der Schweiz künftig keine Minarette mehr gebaut werden sollen. Wenn man aber nun einen Rundflug durch die deutsche Medienlandschaft startet, scheint es, dass unser Nachbarland dem Rechtspopulismus oder gar -extremismus verfallen ist, dass Ausländerhass und Islamophobie dort an der Tagesordnung sind und – jetzt aber wirklich – den Anfängen gewehret werden muss.

Ach ja. Und dass Volksentscheide böse sind. Jedenfalls, wenn das Ergebnis von dem abweicht, was Politik und Medien für akzeptabel halten. Aber sind Volksentscheide nicht gerade dazu da? Dass das Volk auch Dinge entscheiden kann, die Politik und Medien eben gerade nicht für akzeptabel halten? Weil Politik und Medien zwar eine bestimmte demokratische und gesellschaftliche Legitimierung haben, weil sie aber eben auch nicht immer den Willen des Volkes repräsentieren?

Die Art und Weise, wie die Schweizer Volksentscheidung in deutschen Medien aufgenommen, moderiert und kommentiert wird, empfinde ich als in höchsten Maße demokratiefeindlich. Stellvertretend ein Zitat aus dem Focus, in dem die Schweizer Außenministerin zu Wort kommt:

Die Ministerin äußerte sich betroffen über das Ja zur Minarett-Initiative der Rechtspopulisten und beklagte, dass dadurch die „Freiheit zur Ausübung der muslimischen Religion in der Öffentlichkeit eingeschränkt“ werde. Es werde womöglich Sache des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sein, eine Entscheidung in dieser Frage zu treffen.

Sagte ich eben „demokratiefeindlich“? Da hat nun offenbar das Schweizer Volk etwas entschieden, was bestimmten Schweizer Politikern nicht passt, und die machen was? Das ganze (womöglich) an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte delegieren?

Das Spielchen kann ich auch: „Lass uns eine Münze werfen. Wenn ich gewinne, kriege ich 50 Mark von dir, wenn du gewinnst, kriegst du 50 Mark von mir! [Münzwurf] Hey, Moment, du hast gewonnen…? Das war so nicht abgemacht!“

Es geht hier aber nicht um schlechte Verlierer. Es geht um eines der demokratischsten Instrumente, die auf nationaler Ebene existieren: Um den Volksentscheid. Wenn also das Volk auf diesem Weg mehrheitlich eine Entscheidung fällt, dann haben Schweizer Außenminister diese Entscheidung genauso zu akzeptieren wie Deutsche Nachrichtensprecher. Sagt ja keiner, dass die glücklich sein müssen. Aber wenn sie es so darstellen, dass das Volk objektiv die falsche Entscheidung getroffen hat, dann sind sie nicht einfach schlechte Verlierer – dann sind sie so antidemokratisch, dass man an dieser Stelle wirklich das Recht und vielleicht sogar die Pflicht hat, zu rufen: Wehret den Anfängen!

Leseempfehlung

Mit dem Thema Zensur am Beispiel ausgewählter Horrorfilme beschäftigt sich ein zweiteiliger Artikel bei Telepolis. Sehr lang, aber auf alle Fälle lesenswert: Kasperltheater, Folterpornos und Zensoren – Die Nouvelle Vague des Horrorfilms in den Krallen deutscher Jugendschützer von Hans Schmid.

Dazu jetzt live aus Berlin…

Vor der Bundestagswahl war ja schon absehbar, dass der Wahlkampf ziemlich langweilig werden würde – Wahlwerbespots, Debatten, Diskussionen, Versprechen, Enthüllungen, vollplakatierte Städte… der ganze Quatsch, der zu unserer politischen Meinungsbildung beitragen soll und dem Sommerschlussverkauf in Sachen Vorhersehbarkeit und Versprechungen einigermaßen ebenbürtig ist.
Und dann erst das Drama nach der Wahl, wenn die ganze Journaille erläutern darf, was sie alles korrekt vorhergesehen hat und welchen Weg die Koalitionsverhandlungen nehmen, und und und…

In den letzten Tagen nun, als die Koalitionsverhandlungen an Fahrt aufnahmen, wurde das jeden Abend in der Tagesschau so anmoderiert (beinahe wortgleich von mindestens drei verschiedenen Moderatoren):

Zu den Koalitionsverhandlungen jetzt live aus Berlin Ulrich Deppendorf.

Mit einer Betonung auf „live aus Berlin“ und einer künstlerischen Pause vor dem Namen des Protagonisten.

Am ersten Tag fragte ich mich, wozu das eigentlich aus Berlin übertragen werden muss.

Am zweiten Tag fragte ich mich, wozu das eigentlich live übertragen werden muss.

Am dritten Tag fragte ich mich, warum der arme Herr Deppendorf eigentlich immer draußen in der Kälte an einem fest montierten Mikrofon steht, wo die ARD doch bestimmt auch einen mollig warmen Ü-Wagen ankarren könnte. Von der Verfügbarkeit des ebenfalls beheizten Hauptstadtstudios ganz zu schweigen.

Irgendwie hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass es hier gar nicht um die Koalitionsverhandlungen ging. Nach der Einigung in der Innen- und Sicherheitspolitik etwa verkündete Herr Deppendorf in einem Nebensatz, dass Kinderpornos nun gelöscht würden. Für ein Thema mit der bislang erfolgreichsten Online-Petition beim deutschen Bundestag fand ich das erstaunlich wenig Information – zumal es ja bei all der Rangelei um das Zugangserschwerungsgesetzt nicht so ist, dass das Bundeskriminalamt nicht auch heute schon versuchen würde, kinderpornographische Angebote aus dem Netz zu löschen.

Irgendwie hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass vor allem der live-Bericht aus Berlin von Ulrich Deppendorf die eigentlich relevante Information war, die uns die Tagesschau mitteilen musste.

Beim Durchstöbern von Stefan Niggemeiers Archiv musste ich deshalb gerade sehr schmunzeln, dass er im Juni 2007 einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung so einleitete:

Man weiß ja nicht, wie das so abläuft, in ARD-Hierarchien. Ob Ulrich Deppendorf, als er vor fünf Wochen wieder Chef der Hauptstadtstudios wurde, gleich am ersten Tag in der Konferenz gesagt hat: Leute, dass eins schon mal klar ist, die Einschätzungen aus Heiligendamm, die mache ich. […]

Unrechtmäßige Berechtigung

Gerade auf einer Installations-CD von Microsofts Office-Paket diesen Hinweis gelesen:

Sie sind nicht berechtigt, unrechtmäßige Kopien dieses Datenträgers zu erstellen.

Ich bin sicher, eine Armee von Anwälten hat wochenlang um jedes einzelne Wort gerungen, um diese juristisch unmissverständliche Formulierung zu entwickeln.

Die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle: Wer ist denn berechtigt, unrechtmäßige Kopien des Datenträgers zu erstellen?

Täterschutz

Es geht mal wieder um das Zugangserschwerungsgesetz, also das Errichten von nationalen Internetblockaden gegen kinderpornographische Angebote. Eines der Hauptargumente für diese Sperren lautet: „Es gibt Länder, in denen entweder keine Gesetze gegen die Verbreitung von Kinderpornographie bestehen oder in denen die bestehenden Gesetze nicht durchgesetzt werden“. Das sind die sogenannten Fail-States.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Zierke hatte in einer Diskussion dazu gesagt, ihm seien 20 bis 30 Länder bekannt, auf die das zutrifft. Benennen wollte er sie freilich nicht. Einige Zeit später äußerte Familienministerin von der Leyen auf abgeordnetenwatch.de etwa das gleiche (gefunden via netzpolitik.org):

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich an dieser Stelle nicht einzelne Länder herausgreifen und sie öffentlich an den Pranger stellen möchte. Das wäre hier auch nicht der richtige Ort. Die existierenden Probleme müssen auf internationaler Ebene im Dialog gelöst werden.

Etwas diffus war beim Zugangserschwerungsgesetz immer die Rede davon, es sei nur eine von vielen Maßnahmen, um die Verbreitung von Kinderpornographie einzudämmen. Um welche anderen Maßnahmen es sich handelt, bleibt offen. Warum die Fail-States nicht benannt werden, bleibt genauso offen. Und dass diese Staaten wirklich so bekannt sind, halte ich nicht gerade für erwiesen – es sei an den peinlichen Fauxpas mit Indien erinnert.

Wie kann ich mir also den internationalen Dialog vorstellen, von dem die Ministerin da spricht? Heißt es dann irgendwann „Kanzlerin Merkel sprach mit Staatschef XYZ auch über die Verbreitung von Kinderpornographie“, also die übliche „Ja ja heißt leck mich am Arsch“-Diplomatie?
„In der Frage konnten wir natürlich heute keine endgültige Einigung erzielen, aber wir sind gemeinsam der Auffassung, einen guten Weg eingeschlagen zu haben…“?

Jetzt mal Butter bei die Fische: Es gibt Staaten, denen es scheißegal ist, wenn von dort aus der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern weltweit verbreitet wird, und unsere Familienministerin will sie nicht an den Pranger stellen?

Aber hallo, ich schon! Ich will wissen, um welche Staaten es sich handelt, damit ich sie boykottieren kann. Ich möchte dort keinen Urlaub machen, ich möchte keine Produkte aus diesen Ländern erwerben, ich will andere zum gleichen Boykott anstiften, will darüber bloggen, diskutieren und debattieren und diese Staaten so lange an den Pranger stellen, bis sie sich um das Problem kümmern. Ich will durch mein Wahlverhalten klarmachen, dass sich Politiker für internationale Sanktionen stark machen sollen. Ich will, dass EU, UN, UNICEF und jede andere wichtige Organisation so lange Druck machen, bis nicht mal mehr die hinterletzte Bananenrepublik die Verbreitung von Kinderpornographie duldet.

Kurzum: Ich will, dass es keine Fail-States gibt, und das will ich natürlich so schnell wie möglich.

Nur… dafür kann ich mich nicht einsetzen. Denn ich kenne die Staaten ja nicht. Vielleicht kaufe ich Kaffee aus diesen Ländern, vielleicht wurde mein Computer dort zusammengebaut oder mein Onkel macht dort regelmäßig Urlaub, ich weiß es nicht. Ich kann sie nicht boykottieren, kann keine Front aufbauen und auch sonst nichts gegen sie tun. Weil die Familienministerin noch nicht den richtigen Ort gefunden hat, einzelne Länder herauszugreifen.

Das nenne ich Täterschutz.

[Update 2009-10-22: Typo gefixed]

Nein. Grundsätzlich jedenfalls.

Oder: Wie eine miserabel implementierte Druckansicht den Zusammenhang kaputt macht.

Die Süddeutsche berichtet in EC-Karte weg – macht 150 Euro über eine Änderung der AGBs vieler Banken. Und bläht den Artikel auf sechs Seiten auf, die dann jeweils gerade mal zwei Absätzchen und vielleicht noch ein irgendwie passendes Bild enthalten. Es liegt nahe, dass diese Aufteilung nicht der besseren Übersicht dient, sondern der Klickrate.

Aaaaber, man ist ja nicht dumm und öffnet einfach die Druckansicht des selben Artikels. Haha, alles auf einer Seite, so lässt es sich viel flüssiger lesen. Jetzt habe ich es dir aber gezeigt, Süddeutsche!

Stutzig wurde ich dann bei diesem Absatz:

Wichtig zu wissen: Wer grob fahrlässig handelt, also zum Beispiel seine Geheimnummer auf der EC-Karte notiert oder auf einem Zettel im Portemonnaie mit sich herumträgt, der haftet auch weiterhin unbegrenzt, erläutert Dietrich.

Nein. Grundsätzlich jedenfalls. Sobald der Kunde einen Beleg bei der Bank einwirft oder am Computer auf den Überweisungsknopf drückt, ist das Geld quasi unterwegs.

Äh, wie? Geht es nur mir so, oder passt der zweite Absatz überhaupt nicht zum Ende des ersten? Des Rätsels Lösung liegt nahe: Die Überschriften der insgesamt sechs Seiten fehlen in der Druckansicht einfach. Entweder haben die Programmierer Mist gebaut, oder der Redakteur wurde falsch geschult. Achja, und das Lektorat hat den Fehler natürlich auch übersehen.

Zur Beweissicherung noch zwei Screenshots der betroffenen Stelle, falls mal ein Süddeutscher seine eigene Zeitung ausdruckt und über das Problem stolpert.

Screenshot 1: Die normale Ansicht des Artikels, Seite 3.

Screenshot: Normale Ansicht des Artikels, Seite 3

Und Screenshot 2: Die Druckansicht des selben Artikels. Leider arg beschnitten, damit er nicht mein Layout sprengt.

Screenshot: Druckansicht des selben Artikels