Schuldfrage
Wer trägt eigentlich die Schuld (und die Verantwortung) beim unberechtigten Download aus dem Internet? Im Zweifelsfall der Anschlussinhaber. Das hat u.a. das Oberlandesgericht Köln kürzlich entschieden, nachzulesen etwa bei Internet-Law, im law blog und bei heise. Das nennt sich Haftung und bedeutet, dass nunmal irgendwer die Suppe auslöffeln muss. Der Anschlussinhaber müsste schon beweisen, dass er alles Erdenkliche getan hat, um eine Rechtsverletzung zu vermeiden, wenn er unbeschadet aus der Nummer rauskommen will.
Wer trägt eigentlich die Schuld (und die Verantwortung) , wenn ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird? Im Zweifelsfall niemand. Das nennt sich Halterhaftung und ist in Deutschland nicht vorgesehen. Bei Verkehrsverstößen muss nämlich der Fahrzeughalter gar nichts beweisen. Im Gegenteil muss dem tatsächlichen Rechtsverletzer (also dem Fahrer) nachgewiesen werden, dass er es auch wirklich war. Gelingt das nicht, kommt der Fahrzeughalter mit Verwaltungskosten davon, nur in krassen oder wiederholten Fällen muss er dann gegebenenfalls mal ein Fahrtenbuch führen.
Nun gibt es auch auf der Datenautobahn Unfälle, aber die haben selten mit zu hoher Geschwindigkeit zu tun und meines Wissens wurde dabei noch kein Mensch überfahren. Ich frage mich, wie lange es noch dauert, bis die Innen- und Verkehrsexperten fordern, deutsche Autobahnen dürften keine „rechtsfreien Räume“ sein.
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