Gemeinsamkeiten von „Suchhilfen“ und Access-Blocking

heise beschreibt auch für Leien gut verständlich, wie unter anderem T-Online und Kabel Deutschland das Domain Name System manipulieren, um ein wenig Traffic auf ihre „Suchhilfen“ zu führen: DNS-Verbiegungen –  Wie Provider das Domain Name System manipulieren.

Das Schöne daran: Technisch gesehen funktioniert das Access-Blocking, das vom Bundeskriminalamt gerade wieder im Kampf gegen Kinderpornographie gefordert wird, fast genau so wie die DNS-Verbiegungen. Wobei zu erwähnen wäre, dass Access-Blocking auf DNS-Ebene die Mindestanforderung ist; andere Techniken wie die sogenannten Hybrid-Sperren funktionieren auf einer anderen Ebene. Beim Zugangserschwerungsgesetzt haben aber meines Wissens alle Zugangsanbieter ihre Sperren auf DNS-Ebene errichtet.

Einziger Unterschied zwischen DNS-Verbiegungen und Access-Blocking: während die DNS-Verbiegung die falschen Antworten nur dann liefert, wenn die korrekte Antwort „NXDomain“ (Domain existiert nicht) gelautet hätte, wird die falsche Antwort im Fall des Access-Blocking bei allen gelisteten (tatsächlich existierenden) Domains geliefert.

Die Kritik des heise-Artikels greift fast bedingungslos auch im Fall des Access-Blocking. Was im Übrigen auch für die Umgehungsmöglichkeiten gilt. Aber solange nur ein harter Kern schwer (Pädo-) Krimineller versteht, was heise da schreibt, ist ja alles in Ordnung…

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