Ermittlungsverfahren gegen Sie
Hihihihihi, folgende Mail erreichte mich heute in einem meiner generell eher mit Spam beladenen Accounts:
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit [Welche da wäre: „Ermittlungsverfahren gegen Sie“] zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma [Video Gedöns GmbH], [Adresse] an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: [NNN] Js [NNN]/[NN] Sta [Ortsname]
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
Ihre E-Mail Adresse: [foobar@example.org]
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen [Link entfernt]Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@[imitierte Domain eines echten Anwalts entfernt].infoGeben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt [Foo Bar]
Ich hoffe ja einfach mal, dass keiner von euch da draußen auf so einen offensichtlichen Schmarrn reinfällt.
Ein paar Anhaltspunkte:
- einem Anwalt, dem so viele Rechtschreibfehler unterlaufen, sollte man eh die Zulassung entziehen (ja, die Umlaute fehlen wirklich in der E-Mail, die ich empfangen habe)
- die angegebene IP-Adresse gehört zu T-Online. Die Trefferchance steht damit natürlich echt gut. Ich habe diese konkrete Adresse aber in den vergangenen 13 Monaten nicht an meinen DSL-Anschluss zugewiesen gehabt (Ja: Genau wegen solcher Anschuldigungen führe ich eine sehr penible Liste meiner IP-Adressen.)
- eine simple Google-Suche führt zu einer .de Domain, unter der ein Anwalt mit dem genannten Namen sich ausdrücklich von solchen Mails distanziert
- zumindest in dem einen Fall, in dem ich eine Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten erhalten habe, wurde die Zahlung auf ein schnödes, normales Girokonto verlangt. Diese Ukash-Nummer ist ja so offensichtlich daneben, da muss man hoffentlich nichts weiter zu sagen
- es wird ja nichtmal mit einem ordentlichen Streitwert gedroht. Das muss jetzt nicht wirklich was bedeuten, aber ein ordentlicher Abmahn-Anwalt wird ja wohl unter 25.000 Euro Streitwert gar nicht anfangen (und daraus dann X-Hundert Euro ableiten, die der Empfänger des elektronischen Schriftstückes nun zahlen soll).
- Achja… welches Werk soll ich eigentlicht getauscht haben? Das sollte ja nun schon in einem echten anwaltlichen Schrieb erwähnt werden…
Also, falls irgendjemand von euch diesen oder ähnlichen Quatsch per E-Mail bekommt, ignoriert den Mist einfach. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob die Mail von einem echten Anwalt kommt (und entsprechend eine Reaktion erfordert), ist eine kurze Recherche im Netz meist schon ziemlich hilfreich.
Und im Zweifelsfall denke (hoffe) ich, dass ein seriöser Rechtsanwalt einem ganz leicht sagen kann, ob es sich um eine echte und – möglicherweise – berechtigte Forderung handelt oder um üble Abzocke.
Aber sagen wir so: Wenn es so offensichtlich gefaked ist wie in diesem Beispiel, kann man die E-Mail getrost ignorieren (oder darüber bloggen 🙂 ).
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